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Mar 08, 2023

Menschliche Infektion durch Aviäre Influenza A (H5)

Situation auf einen Blick

Am 29. März 2023 informierte das chilenische Gesundheitsministerium die WHO über einen im Labor bestätigten Fall einer menschlichen Infektion durch das Vogelgrippevirus A(H5) in der Region Antofagasta. Dies ist die erste menschliche Infektion mit dem Vogelgrippevirus A(H5), die in Chile gemeldet wurde, und die dritte, die bislang in der Region Amerika gemeldet wurde. Dabei handelt es sich um eine Einzelinfektion beim Menschen, bisher wurde kein weiterer Fall identifiziert. Eine Ausbruchsuntersuchung ist im Gange, einschließlich der Bestimmung der Exposition des Falles gegenüber dem Virus. In den letzten Monaten des Jahres 2023 wurden aus Chile beispiellose Ausbrüche der hochpathogenen Vogelgrippe (HPAI) A(H5N1) bei Tieren gemeldet. Aviäre Influenza-A(H5N1)-Viren wurden bei Hinterhofgeflügel, Nutzgeflügel, Wildvögeln und Meeressäugetieren nachgewiesen.

Eine Infektion mit der Vogelgrippe beim Menschen kann zu schweren Erkrankungen führen und ist gemäß den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR, 2005)[1] meldepflichtig.

Beschreibung des Falles

Am 29. März 2023 teilte das chilenische Gesundheitsministerium der WHO den Nachweis einer menschlichen Infektion mit dem Vogelgrippevirus A(H5) mit, bestätigt durch das chilenische Institut für öffentliche Gesundheit (ISP, dessen Abkürzung auf Spanisch lautet), das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit Chiles Influenza-Zentrum. Der Patient ist ein 53-jähriger Mann aus der Region Antofagasta im Norden Chiles. Er hatte keine Vorgeschichte von Komorbiditäten oder kürzlichen Reisen.

Am 13. März 2023 traten bei ihm Symptome wie Husten, Halsschmerzen und Heiserkeit auf. Am 21. März suchte er wegen sich verschlimmernder Symptome ein örtliches Krankenhaus auf. Am 22. März 2023 entwickelte der Fall Dyspnoe und wurde in ein Regionalkrankenhaus in Antofagasta eingeliefert. Im Rahmen der routinemäßigen Überwachung schwerer akuter Atemwegsinfektionen (SARI) wurde eine Nasopharyngealabstrichprobe entnommen und mittels Reverse-Transkriptions-Polymerase-Kettenreaktion (RT-PCR) negativ auf COVID-19 getestet. Am 23. März wurde er auf die Intensivstation eingeliefert. Am 24. März wurde mit der Behandlung mit Virostatika (Oseltamivir) und Antibiotika begonnen. Aufgrund einer Lungenentzündung bleibt er unter multidisziplinärer Behandlung in respiratorischer Isolation und wird mechanisch beatmet.

Am 27. März wurde eine bronchoalveoläre Probe entnommen und mittels RT-PCR positiv auf ein nicht subtypisierbares Influenza-A-Virus getestet. Die Probe wurde an den ISP geschickt und am 29. März positiv auf Vogelgrippe A(H5) getestet. Der Neuraminidase-Typ muss noch bestätigt werden und die Kladeninformationen für das in diesem menschlichen Fall nachgewiesene Vogelgrippevirus A(H5) sind noch nicht bekannt. Das NIC hat die Patientenproben zur weiteren Charakterisierung an ein WHO-Kooperationszentrum weitergeleitet.

Drei enge Kontaktpersonen des Falles waren asymptomatisch und wurden negativ auf Influenza getestet und haben den Überwachungszeitraum abgeschlossen. Darüber hinaus wurden insgesamt neun Kontakte zwischen Mitarbeitern des Gesundheitswesens identifiziert. Alle schlossen die Überwachung am 4. April ab. Am 5. April entwickelte jedoch einer von ihnen Atemwegssymptome. Daher laufen weitere Tests und der Überwachungszeitraum wurde um sieben weitere verlängert Tage für diese Kontaktaufnahme des Falles.

Die Vogelgrippe A (H5N1) wurde erstmals im Dezember 2014 in Amerika bei Vögeln nachgewiesen. Zwischen Dezember 2022 und Februar 2023 wurde die hochpathogene Vogelgrippe (HPAI) bei wild lebenden Wasservögeln (Pelikane und Pinguine) und Meeressäugetieren (Seelöwen) nachgewiesen. in der Region Antofagasta, in der der Fall angesiedelt ist. Nach vorläufigen Ergebnissen der epidemiologischen Untersuchung dieses menschlichen Falles war der plausibelste Übertragungsweg die Umweltexposition in Gebieten in der Nähe des Wohnortes des Falles, wo entweder kranke oder tote Meeressäugetiere oder Wildvögel gefunden wurden.

Epidemiologie der Krankheit

Zoonotische Influenza-Infektionen beim Menschen können von asymptomatischen oder leichten Infektionen der oberen Atemwege (Fieber und Husten) bis hin zu einem schnellen Fortschreiten zu schwerer Lungenentzündung, akutem Atemnotsyndrom, Schock und Tod reichen, abhängig von Faktoren, die mit dem Virus und dem Wirt zusammenhängen. In seltenen Fällen wurde über gastrointestinale oder neurologische Symptome berichtet. Fälle von Vogelgrippe beim Menschen sind in der Regel die Folge direkter oder indirekter Exposition gegenüber infiziertem lebendem oder totem Geflügel oder kontaminierter Umgebung.

In der Region Amerika wurde in den Jahren 2022 und 2023 eine zunehmende Zahl von Ausbrüchen der hochpathogenen Vogelgrippe A(H5) bei Hinterhofgeflügel, Nutzgeflügel, Wildvögeln und Wildsäugetieren gemeldet. Seit der ersten Bestätigung der Vogelgrippe A(H5N1) in der Region im Jahr 2014 wurden drei durch die Vogelgrippe A(H5) verursachte Infektionen beim Menschen gemeldet: die erste in den Vereinigten Staaten von Amerika, gemeldet im April 2022; der zweite in Ecuador, gemeldet im Januar 2023; und dieser Fall. Weltweit wurden der WHO seit 2003 873 Infektionen beim Menschen mit A(H5N1)-Viren gemeldet, darunter 458 Todesfälle (CFR 52 %). Darüber hinaus wurden der WHO drei Infektionen beim Menschen mit Influenza-A-Viren (H5[2]), 84 Fälle bei Menschen mit Infektionen mit A(H5N6)-Viren und sieben Fälle bei Menschen mit Infektionen mit A(H5N8)-Viren gemeldet.

Nach den vorläufigen Erkenntnissen der lokalen epidemiologischen Untersuchung ist die plausibelste Hypothese zur Übertragung, dass sie durch Umweltexposition in Gebieten erfolgte, in denen in der Nähe des Wohnorts des Falles entweder kranke oder tote Vögel oder Meeressäugetiere gefunden wurden. Den bisherigen Informationen zufolge wurde das Virus bei anderen Personen nicht nachgewiesen.

Immer wenn Vogelgrippeviren bei Geflügel, Wildvögeln oder Säugetieren zirkulieren, besteht das Risiko einer sporadischen Infektion und kleiner Häufungen menschlicher Fälle aufgrund der Exposition gegenüber infizierten Tieren oder kontaminierter Umgebung.

Sowohl die Gesundheitsbehörden für Menschen als auch für Tiere haben öffentliche Gesundheitsmaßnahmen umgesetzt, einschließlich der Überwachung von Gesundheitspersonal und anderen Kontaktpersonen des im Labor bestätigten Falles. Während eine weitere Charakterisierung des Virus aus diesem Fall beim Menschen noch aussteht, deuten die derzeit verfügbaren epidemiologischen und virologischen Erkenntnisse darauf hin, dass A(H5)-Viren nicht die Fähigkeit zur dauerhaften Übertragung zwischen Menschen erworben haben und daher die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung von Mensch zu Mensch gering ist. Basierend auf den verfügbaren Informationen schätzt die WHO das von diesem Virus ausgehende Risiko für die Allgemeinbevölkerung als gering ein.

Sollten infizierte Personen aus betroffenen Gebieten ins Ausland reisen, kann ihre Infektion während der Reise oder nach der Ankunft in einem anderen Land festgestellt werden. Sollte dies eintreten, wird eine weitere Ausbreitung auf Gemeindeebene als unwahrscheinlich angesehen, da dieses Virus nicht die Fähigkeit erlangt hat, sich leicht unter Menschen zu übertragen.

Die vorläufige Risikobewertung wird bei Bedarf überprüft, falls weitere epidemiologische oder virologische Informationen verfügbar werden.

Aufgrund der sich ständig weiterentwickelnden Natur von Influenzaviren und der großen Ausbrüche unter Tierpopulationen betont die WHO weiterhin die Bedeutung einer globalen Überwachung zur Erkennung und Überwachung virologischer, epidemiologischer und klinischer Veränderungen im Zusammenhang mit neu auftretenden oder zirkulierenden Influenzaviren, die den Menschen beeinträchtigen können ( (oder Tier-)Gesundheit und der rechtzeitigen Weitergabe von Viren zur Risikobewertung. Die Vielfalt der zoonotischen Influenzaviren, die Infektionen beim Menschen verursacht haben, ist alarmierend und erfordert eine verstärkte Überwachung sowohl der Tier- als auch der Menschenpopulationen, eine gründliche Untersuchung jeder zoonotischen Infektion und eine Planung der Pandemievorsorge. Es wurde empfohlen, Geflügelarbeiter mit einem Impfstoff gegen die saisonale Grippe zu impfen, um eine Virusmutation zu verhindern, die die Übertragung von Mensch zu Mensch begünstigen könnte.

Die WHO empfiehlt keine besondere Kontrolle von Reisenden an Einreiseorten. Im Falle einer bestätigten oder vermuteten Infektion des Menschen mit einem neuartigen Influenzavirus mit pandemischem Potenzial, einschließlich der Vogelgrippe und Variantenviren (auch während wir auf die bestätigenden Laborergebnisse warten), sollte eine Kontaktverfolgung und eine gründliche epidemiologische Untersuchung der Expositionsgeschichte eingeleitet werden Tiere und Reisen sollten durchgeführt werden. Die epidemiologische Untersuchung sollte die frühzeitige Identifizierung ungewöhnlicher Cluster von Atemwegsereignissen umfassen, die auf eine Übertragung des neuartigen Virus von Mensch zu Mensch hinweisen könnten. Außerdem sollten klinische Proben, die zum Zeitpunkt und am Ort des Auftretens des Falles gesammelt wurden, getestet und dann an eine mit der WHO zusammenarbeitende Organisation gesendet werden Zentrum für weitere Charakterisierung.

Es gibt keine zugelassenen Impfstoffe zur Vorbeugung von Influenza A(H5) beim Menschen. Zur Vorbereitung auf eine Pandemie wurden mögliche Impfviren zur Vorbeugung einer Influenza-A(H5)-Infektion beim Menschen entwickelt.

Angesichts des beobachteten Ausmaßes und der Häufigkeit von Vogelgrippefällen bei Wildvögeln und einigen Wildsäugetieren sollte die Öffentlichkeit den Kontakt mit Tieren vermeiden, die aus unbekannter Ursache krank oder tot sind, und den Vorfall den Behörden melden.

Reisende in Länder mit bekannten Ausbrüchen der Tiergrippe sollten Bauernhöfe, den Kontakt mit Tieren auf Lebendtiermärkten, das Betreten von Bereichen, in denen Tiere geschlachtet werden könnten, sowie den Kontakt mit Oberflächen meiden, die mit Tierkot oder anderen Körperflüssigkeiten kontaminiert zu sein scheinen. Reisende sollten außerdem häufig ihre Hände mit Wasser und Seife waschen und gute Lebensmittelsicherheits- und Lebensmittelhygienepraktiken befolgen.

Eine genaue Analyse der epidemiologischen Situation, eine weitere Charakterisierung der neuesten bei Menschen und Geflügel vorkommenden Viren sowie serologische Untersuchungen sind entscheidend für die Risikobewertung und die rechtzeitige Anpassung von Risikomanagementmaßnahmen.

Alle durch einen neuartigen Influenza-Subtyp verursachten menschlichen Infektionen sind gemäß den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR 2005) meldepflichtig, und Vertragsstaaten der IHR sind verpflichtet, die WHO unverzüglich über jeden im Labor bestätigten Fall einer durch ein Influenza-A-Virus verursachten menschlichen Infektion zu benachrichtigen das Potenzial, eine Pandemie auszulösen. Ein Krankheitsnachweis ist für diese Meldung nicht erforderlich.

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[1] https://www.who.int/publications/m/item/case-definitions-for-the-four-diseases-requiring-notification-to-who-in-all-circumstances-under-the-ihr -(2005)

[2] Neuraminidase-Subtyp nicht bekannt.

Zitierfähige Referenz: Weltgesundheitsorganisation (6. April 2023). Nachrichten über Krankheitsausbrüche; Vogelgrippe A (H5) – Chile. Verfügbar unter https://www.who.int/emergencies/disease-outbreak-news/item/2023-DON453

Situation auf einen Blick Beschreibung des Falles Epidemiologie der Krankheit Zitierbare Referenz:
AKTIE